Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von BioEnergy

1.  Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von BioEnergy, Im Rigi 29, 8636 Wald ZH (nachfolgend «BioEnergy»), gelten für sämtliche Angebote, Offerten, Lieferungen, Beratungsleistungen und allen sonstigen Leistungen von BioEnergy. BioEnergy erbringt Dienstleistungen und verkauft Produkte im Bereich der Elektrosmogsanierung, Wasser- und Luftaufbereitung, Erdstrahlenschutz sowie die Wiederherstellung harmonischer Wohn- und Arbeitsbereiche, um die Lebensverhältnisse zu verbessern.

Zwischen BioEnergy und ihren Kunden gelten die nachfolgenden AGB in der jeweils zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung aktuellen Fassung. Schliesst der Kunde einen schriftlichen Vertrag mit BioEnergy, gelten die jeweiligen zu diesem Zeitpunkt aktuellen AGB.

Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit BioEnergy geschäftliche Beziehungen pflegt.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zur ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch BioEnergy. Der Kunde bestätigt bei Inanspruchnahme von Leistungen von BioEnergy sowie bei Vertragsschluss, diese AGB einschliesslich Liefer- und Zahlungsbedingungen umfassend anzuerkennen.

2.  Informationen von BioEnergy

Prospekt- und Werbematerial von BioEnergy sowie die Website www.bio-energy.ch beinhalten Informationen über Produkte und Dienstleistungen. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Produktbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. BioEnergy bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann BioEnergy weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

Sämtliche Angebote von BioEnergy gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.

BioEnergy kann keine Garantie abgeben, dass angebotene Waren zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar sind und die angebotenen Dienstleistungen erbracht werden können. Daher sind alle Angaben zu Verfügbarkeit, Lieferzeiten und Dienstleistungen ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

3.  Preise

Sämtliche Preisangaben bei Offerten und auf Prospekt- und Werbematerial von BioEnergy sowie auf www.bio-energy.ch verstehen sich brutto in Schweizer Franken (CHF) oder Euro (EUR).

Mehraufwände für unvorhergesehene Arbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt zu den jeweiligen aktuellen Ansätzen.

Allfällige Liefer- und Versandkosten, Zollkosten sowie die ausländische Mehrwertsteuer werden, wenn nicht anders angegeben oder wenn kein Pauschalpreis vereinbart wurde, zusätzlich in Rechnung gestellt und sind durch den Kunden zu bezahlen.

Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann BioEnergy vor Vertragsschluss Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen.

Dauert die Ausführung des entsprechenden Auftrags länger als 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, ist BioEnergy berechtigt, allfällige höhere Material- und Lohnkosten dem Kunden zu überwälzen respektive dem vereinbarten Kaufpreis zuzuschlagen.

4.  Vertragsabschluss

Die Angebote und Offerten von BioEnergy stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Produkte und/oder Dienstleistungen zu bestellen oder Beratungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Mit der Bestellung, inklusive der Annahme dieser AGB, gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. BioEnergy übermittelt dem Kunden daraufhin eine Auftragsbestätigung. Erst mit dieser Auftragsbestätigung und nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen BioEnergy und dem Kunden zustande. Von BioEnergy bestätigte Aufträge sind für den Kunden verbindlich. Sofern nicht anders vermerkt, gibt es für den Kunden bei Dienstleistungen kein Rücktrittsrecht. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die von BioEnergy ihm zugestellte Auftragsbestätigung auf Stimmigkeit zu kontrollieren. Allfällige Unstimmigkeiten hat der Kunde BioEnergy umgehend mitzuteilen. Ohne eine entsprechende Mitteilung des Kunden innert 3 Arbeitstagen seit Zustellung der Auftragsbestätigung gilt diese als vom Kunden kontrolliert und in Ordnung.

Der Vertragsschluss umfasst stets den tatsächlichen Lieferumfang von BioEnergy. Zusätzlich geleistete Arbeiten und gelieferte Produkte sowie kostenverteuernde Mehraufwendungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu bezahlen.

Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellten Waren und/oder Dienstleistungen nicht oder nicht vollständig geliefert oder erbracht werden können, ist BioEnergy berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei BioEnergy eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden (anteilsmässig) zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. BioEnergy ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung oder Ersatzdienstleistung verpflichtet und ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

5.  Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungen von BioEnergy sind innert 30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. BioEnergy kann bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie eine Mahngebühr von maximal CHF 50.— pro Mahnung erheben. Beanstandungen des Kunden beeinflussen die Fälligkeit der Rechnung nicht. Verrechnung durch den Kunden wird ausgeschlossen.

BioEnergy ist berechtigt, nach erfolgter Auftragsbestätigung vom Kunden eine Akontozahlung nach ihrem Ermessen zu fordern.

Bei Nichtleistung von Akontozahlungen ist BioEnergy berechtigt, ihre Arbeiten einzustellen und/oder nach der zweiten Mahnung wahlweise die fällige Zahlung fordern und/oder für den noch offenen Restbetrag eine Sicherheitsleistung zu verlangen, oder aber vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

6.  Lieferung, Prüfpflicht und Mängelrüge

Die Lieferungen werden per Post an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse versandt. Mit dem Versand gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann Bio Energy den Vertrag nach einer Rüge-Mitteilung per E-Mail an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Umtriebe in Rechnung stellen.

BioEnergy ist bemüht, möglichst kurze Lieferfristen einzuhalten. Allfällig in der Bestellbestätigung angegebene Lieferfristen sind jedoch unverbindlich. BioEnergy ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Teillieferungen werden die Versandkosten dem Kunden nur einmal in Rechnung gestellt.

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel, für welche BioEnergy Gewähr leistet, unverzüglich schriftlich per Brief oder E-Mail an BioEnergy Anzeige zu machen.

Rücksendungen an BioEnergy erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat die Waren originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein und einer ausführlichen Beschreibung der Mängel an BioEnergy zu schicken.

Ergibt sich bei der Prüfung durch BioEnergy, dass die Waren keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann BioEnergy die Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.

Sämtliche Terminangaben von BioEnergy sind unverbindliche Richttermine. Bei Lieferverzögerungen ist BioEnergy bemüht, den Kunden so aktuell wie möglich über den Stand der Lieferung zu informieren. BioEnergy ist berechtigt, wetterabhängig Montagetermine gemäss ihrer eigenen Entscheidung auch kurzfristig zu verschieben. Sämtliche Ansprüche des Kunden wegen Lieferverzögerungen werden wegbedungen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Montagen durch Mitarbeiter von BioEnergy ohne Behinderung durchgeführt werden können. Er hat die Montageorte dementsprechend vorzubereiten.

Reinigungsarbeiten werden ebenfalls nach den üblichen Regieansätzen dem Kunden in Rechnung gestellt.

Mehrkosten durch übermässigen Zeit- und Spesenaufwand des Monteurs wegen unverschuldeten Arbeitsunterbrüchen etc. werden separat in Rechnung gestellt. Wird die Montage infolge verspäteter Bestellung  oder anderer Gründe, welche BioEnergy nicht zu verantworten hat, erschwert, hat der Kunde die daraus anfallenden Mehrkosten zu tragen.

Ergibt sich bei der Prüfung durch BioEnergy, dass die Waren keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann BioEnergy die Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.

Bei Waren, welche die Monteure von BioEnergy im Einverständnis mit dem Kunden vom Montageort mitnehmen, verzichtet der Kunde auf sämtliche Eigentumsrechte und Ansprüche. BioEnergy ist insbesondere ermächtigt, solche Waren zu entsorgen.

7.  Widerrufsrecht beim Warenkauf

Beim Warenkauf wird dem Kunden während 14 Tagen nach Erhalt der Ware ein Widerrufsrecht gewährt. Die Frist gilt als eingehalten, wenn der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tage seit Erhalt, zusammen mit dem mitgelieferten und ausgefüllten Widerrufsformular, retourniert. Der Widerruf bedarf keiner Begründung.

Die Ausübung des Widerrufsrechts führt zu einer Rückabwicklung des Vertrages. Der Kunde muss die Waren originalverpackt, ungeöffnet und komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein zurücksenden. Rücksendungen an BioEnergy erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine allenfalls bereits geleistete Zahlung (inkl. Versandkosten) wird an den Kunden zurückerstattet, sofern BioEnergy die Ware bereits zurückerhalten hat oder der Kunde ein Nachweis beibringt, dass er die Ware zurückgeschickt hat.

BioEnergy behält sich vor, für Beschädigungen, übermässige Abnutzung oder Wertverlust aufgrund unsachgemässem Umgang angemessenen Entschädigung zu verlangen und die Wertminderung vom bereits bezahlten Kaufpreis abzuziehen oder dem Kunden in Rechnung zu stellen.

In folgenden Fällen wird kein Widerrufsrecht gewährt:

  • Wenn der Vertrag ein Zufallselement hat, namentlich weil der Preis Schwankungen unterliegt, auf welchen BioEnergy keinen Einfluss hat.
  • Wenn der Vertrag eine bewegliche Sache zum Gegenstand hat, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist oder schnell verderben kann;
  • Wenn der Vertrag eine bewegliche Sache zum Gegenstand hat, die nach Vorgaben des Konsumenten angefertigt wird oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten ist;
  • Wenn der Vertrag digitale Inhalte zum Gegenstand hat und diese Inhalte nicht auf einem festen Datenträger zur Verfügung gestellt werden oder wenn der Vertrag von beiden Vertragsparteien sofort vollständig zu erfüllen ist;
  • Wenn der Vertrag eine Dienstleistung zum Gegenstand hat und der Vertrag vom Anbieter mit der vorgängigen ausdrücklichen Zustimmung des Konsumenten vollständig zu erfüllen ist, bevor die Widerrufsfrist abgelaufen ist.

8.  Gewährleistung

BioEnergy liefert Waren in einwandfreier Qualität. Abweichungen bei Inhalten, Massen, Dicken, Gewichten und bei Farben im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen, sind vom Kunden zu tolerieren und begründen keine Gewährleistungsansprüche. Für Schäden aufgrund unsorgfältiger Behandlung, unsachgemässem eigenem Einbau oder eigener Reparaturen, ordentlicher Abnutzung, aufgrund Nichteinhaltung der geltenden Normen durch den Kunden, ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung oder Pflege oder aufgrund übermässiger Witterungseinwirkungen und sonstigen übermässigen physikalischen Einwirkungen, übernimmt BioEnergy keine Gewährleistung. Verbrauchsmaterial begründen keine Gewährleistung.

Stellt BioEnergy auf Pläne und Masse des Kunden ab, ist der Kunde dafür verantwortlich und entfällt dafür auch jegliche Gewährleistung.

Bei rechtzeitig gerügten Mängeln übernimmt BioEnergy während einer Gewährleistungsfrist gemäss den Garantie-Bestimmungen des jeweiligen Herstellers die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit der vom Kunden erworbenen Waren. In allen übrigen Fällen gilt, soweit nicht anders angegeben, eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr seit dem Lieferdatum. Es liegt im Ermessen von BioEnergy, die Gewährleistung durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises zu erbringen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Bei der Umsetzung von Kundenwünschen, welche von den Empfehlungen von BioEnergy abweichen, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Beschädigungen durch Monteure von BioEnergy werden nur anerkannt, sofern diese im Ablieferungs-rapport aufgenommen und anerkannt sind.

Von der Gewährleistung ausgeschossen ist auch die normale Abnützung, Einwirkungen durch Witterung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen.

Für Garantiearbeiten an unzugänglichen Stellen ist durch den Kunden die entsprechende Gerüstung zu erstellen.

Garantiefälle gestatten weder einen Rückbehalt von Zahlungen noch Anspruch auf Schadenersatz.

Bei ohne Montage verkauften Produkten beschränkt sich die Garantiepflicht allein auf das Material.

9.  Haftung

BioEnergy schliesst jede Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen BioEnergy und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. BioEnergy haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden und von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

BioEnergy benutzt Hyperlinks lediglich für den vereinfachten Zugang des Kunden zu anderen Werbeangeboten. BioEnergy kann weder den Inhalt dieser Werbeangebote im Einzelnen kennen, noch die Haftung oder sonstige Verantwortung für die Inhalte dieser Websites übernehmen.

10. Datenschutz

Die Datenschutz-Erklärung  von BioEnergy vom 1. November 2020 ist integraler Bestandteil dieser AGB.

Bio Energy ist insbesondere ermächtigt, die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag zu verarbeiten und zu nutzen sowie zu Marketingzwecken zu verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dritte und Hilfspersonen weitergegeben werden.

11. Weitere Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Hinwil ZH, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

Wald ZH, 1. November 2020